Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge · Fassung 10/2026-2

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Umzugsverträge zwischen Trust Umzüge, Inhaber Tarek Sabbagh, Untere Bahnhofstraße 50A, 82110 Germering, Telefon 089 215 268 790, E-Mail info@trustumzug.de („Trust Umzüge“, „wir“) und unseren Kundinnen und Kunden („Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Umzugsvertrag (§§ 451 ff. HGB).

2. Angebot und Vertragsschluss

Über den Umzugsrechner auf trustumzug.de erhält der Kunde ein Festpreis-Angebot auf Grundlage seiner Angaben. Das Angebot ist 14 Tage gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot im Kundenbereich mit dem Button „Zahlungspflichtig beauftragen“ und seiner Unterschrift annimmt oder den Auftrag per E-Mail oder telefonisch erteilt und wir ihn bestätigen. Wir bestätigen jeden Auftrag mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail. Den Vertragstext (Angebot, Auftragsbestätigung, diese AGB) speichern wir; der Kunde kann ihn jederzeit im Kundenbereich abrufen und herunterladen. Vertragssprache ist Deutsch.

3. Leistungen und Festpreis

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Der Festpreis gilt für das dort aufgeführte Umzugsgut und die angegebenen Zugangsbedingungen (Etage, Aufzug, Laufweg, Termin). Zusatzleistungen wie Halteverbotszone, Ein- und Auspacken, Küchenmontage, Entsorgung oder Lagerung sind nur enthalten, wenn sie mit Preis aufgeführt sind. Elektro-, Sanitär- und Dübelarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.

Weichen Umzugsgut oder Zugangsbedingungen am Umzugstag wesentlich von den Angaben ab oder wünscht der Kunde weitere Leistungen, werden diese nur nach Rücksprache ausgeführt und in einer Auftragserweiterung festgehalten, die der Kunde unterschreibt. Mehrvolumen wird anteilig zum vereinbarten Volumenpreis, Mehrarbeit nach Aufwand berechnet.

4. Einsatz von Partnerunternehmen, Preisvergleich

Wir dürfen den Umzug ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Partner-Umzugsunternehmen ausführen lassen. Hat der Kunde im Preisvergleich auf trustumzug.de ein Partnerunternehmen gewählt, beauftragen wir dieses mit der Ausführung; ist es verhindert, dürfen wir ein gleichwertiges Partnerunternehmen oder eigenes Personal zum vereinbarten Festpreis einsetzen. Vertragspartner des Kunden ist in jedem Fall Trust Umzüge; Zahlungen leistet der Kunde ausschließlich an uns. Der Partner haftet daneben als ausführender Frachtführer (§ 437 HGB). Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden erhält das Partnerunternehmen erst nach Eingang der Anzahlung.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde sorgt dafür, dass seine Angaben zu Umzugsgut, Adressen, Etagen, Aufzug und Laufweg zutreffen, dass Be- und Entladestelle zugänglich sind und das Fahrzeug in der Nähe halten kann (bei gebuchter Halteverbotszone kümmern wir uns um die Beschilderung). Er oder eine bevollmächtigte Person ist bei Be- und Entladung anwesend. Umzugskartons sind so zu packen und zu verschließen, dass der Inhalt beim Transport nicht beschädigt wird. Geld, Schmuck, Wertpapiere, wichtige Dokumente und Medikamente transportiert der Kunde selbst. Gefährliche Güter (z. B. Benzin, Öle, Gasflaschen, Farben) teilt der Kunde rechtzeitig mit.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nach Auftragserteilung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung über 50 % des Festpreises; sie ist sofort nach Erhalt fällig. Den Restbetrag stellen wir nach Durchführung des Umzugs mit der Schlussrechnung in Rechnung; er ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt fällig. Die Anzahlung wird in der Schlussrechnung verrechnet.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Barzahlung ist nicht möglich; unsere Mitarbeiter und Partner sind nicht berechtigt, Bargeld anzunehmen. Für die Überweisung entstehen dem Kunden bei uns keine Kosten.

Wegen unserer Forderungen aus dem Umzugsvertrag steht uns das gesetzliche Pfandrecht am Umzugsgut zu (§ 440 HGB).

7. Termine

Der Umzugstermin ist verbindlich. Kann ein Termin aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Unwetter), nicht eingehalten werden, verschiebt er sich nach Absprache. Wir informieren den Kunden unverzüglich.

8. Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 415 HGB). Wir können dann nach Wahl entweder die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Erwerbsmöglichkeiten oder ein Drittel der vereinbarten Vergütung (Fautfracht) verlangen; beruht die Kündigung auf Gründen, die unserem Risikobereich zuzurechnen sind, entfällt der Anspruch auf Fautfracht. Bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet, ein Überschuss wird erstattet.

9. Haftung

Für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts sowie für die Überschreitung der Lieferfrist haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 451 ff., 425 ff. HGB). Die Haftung für Güterschäden ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB). Einzelheiten enthält unsere Haftungsinformation, die der Kunde vor Vertragsschluss erhält und die Bestandteil der Auftragsbestätigung ist. Der Kunde kann gegen gesonderte Vergütung eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut versichern.

Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit bleibt unberührt.

10. Schadensanzeige und Reklamationen

Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung (§ 451f HGB). Eine Anzeige nach der Ablieferung muss in Textform erfolgen, z. B. per E-Mail an info@trustumzug.de oder über die Funktion „Reklamation“ im Kundenbereich; die rechtzeitige Absendung genügt. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden. Schäden sollten möglichst genau beschrieben und mit Fotos belegt werden.

11. Bestätigung der Durchführung

Nach dem Umzug kann der Kunde im Kundenbereich bestätigen, dass der Umzug erledigt ist. Die Bestätigung schränkt seine Rechte nicht ein; insbesondere bleiben verdeckte Schäden innerhalb der gesetzlichen Fristen anzeigbar.

12. Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um die Beförderung von Waren zu einem vereinbarten Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

13. Bewertungen

Nach einem durchgeführten Umzug kann der Kunde im Kundenbereich eine Bewertung abgeben. Veröffentlicht wird sie nur, wenn der Kunde zustimmt, und nur mit Vornamen, Anfangsbuchstaben des Nachnamens und Ort.

14. Streitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang: Haftungsinformation (§ 451g HGB)

Wir haften nach dem Umzugsvertrag und den §§ 451 ff. HGB für Verlust und Beschädigung Ihres Umzugsguts in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist. Setzen wir ein Partner-Umzugsunternehmen ein, bleibt Trust Umzüge Ihr Vertragspartner; der Partner haftet daneben als ausführender Frachtführer (§ 437 HGB).

Höchstbetrag: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird (§ 451e HGB). Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

Keine Haftung besteht für Schäden, die auf folgende Gefahren zurückzuführen sind (§ 451d HGB): Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch Sie; Behandeln, Verladen oder Entladen durch Sie; Beförderung von nicht von uns verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen nicht entspricht, wenn wir vorher auf die Gefahr hingewiesen haben und Sie auf der Durchführung bestanden haben; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Guts (z. B. Bruch, Funktionsstörungen, Rost, Auslaufen). Auf diese Ausschlüsse können wir uns nicht berufen, wenn wir die nach den Umständen gebotenen Maßnahmen nicht getroffen oder besondere Weisungen nicht beachtet haben. Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB).

Sie können gegen gesonderte Vergütung eine weitergehende Haftung mit uns vereinbaren oder Ihr Umzugsgut versichern. Sprechen Sie uns vor dem Umzug an.

Schadensanzeige: Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, äußerlich nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen nach der Ablieferung (§ 451f HGB). Eine Anzeige nach der Ablieferung ist in Textform zu erstatten (z. B. E-Mail an info@trustumzug.de oder über Ihren Kundenbereich); zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von 21 Tagen nach der Ablieferung angezeigt werden. Ohne fristgerechte Anzeige erlöschen die Ansprüche.

Gefährliches Gut (z. B. Benzin, Öle, Gasflaschen, Farben) müssen Sie uns rechtzeitig vor dem Umzug mitteilen.